Martin Wegmüller

Martin Wegmüller

Kundenberatung

Beruflicher Werdegang

2014 - heute
Finanzberatung und Kundenbetreuung Trafina Privatbank AG

2008 - 2014
Leiter Geschäftsstellen Leimental-Allschwil UBS AG, Oberwil

2006 - 2007
Leiter Verkaufsunterstützung Region Nordschweiz UBS AG, Basel

1998 - 2006
Leiter Anlage- und Kreditberatungsteams bei UBS AG, Basel

1996 - 1998
Projektleiter bei Banc One Corporation, Columbus, OH, USA

1991 - 1996
Mitarbeit bei strategischen Projekten beim Schweizerischen Bankverein AG, Basel

Aus- und Weiterbildung

2003
Swiss Finance Institute - Executive Program

1991
lic.rer.pol., Universität Bern

Mandate

+41 61 317 12 32
mwegmueller@trafina.ch
AHV-Beiträge bei Frühpensionierung und Nichterwerbstätigkeit

AHV-Beiträge bei Frühpensionierung und Nichterwerbstätigkeit

Abzüge für AHV-Beiträge auf dem Lohn sind allseits bekannt. Oft vergessen geht jedoch, dass auch bei freiwilliger Nichterwerbstätigkeit und Frühpensionierung Beiträge an die AHV geleistet werden müssen. Diese orientieren sich am Vermögen und können überraschend hoch ausfallen. Im folgenden Beitrag zeigt Martin Wegmüller auf, welche Regeln zur Anwendung gelangen und wie sich die AHV-Beiträge bei Nichterwerbstätigkeit und Frühpensionierung konkret berechnen.
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Private Darlehen – was gilt es zu beachten?

Private Darlehen – was gilt es zu beachten?

Das Kreditgeschäft gehört zu den ursprünglichen Geschäftsfeldern der Banken. Aber auch Privatpersonen können untereinander Darlehen vereinbaren. Was es dabei zu beachten gibt und wo allfällige Stolpersteine liegen, erfahren Sie im Beitrag von Martin Wegmüller und im Interview mit Dominik Nussbaumer.
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Reformen im Schweizer Vorsorgesystem

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Das Schweizerische Vorsorgesystem steht vor substanziellen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung führt zu einer stetig alternden Bevölkerung, was die Finanzierung der Renten erschwert. Gerade der Eintritt der geburtenstarken «Baby Boomer»-Jahrgänge ins Rentenalter beschleunigt diesen Trend zusätzlich.
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Welche BVG-Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

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Seit 1985 müssen in der Schweiz alle Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter versichern. Während grosse Arbeitgeber oft (noch) eine eigene Pensionskasse betreiben, schliessen sich KMUs meist Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen an.
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