Geplante Steuererhöhung beim Bezug von Vorsorgegeldern

Wer ist davon betroffen?

Im vergangenen Jahr lag das Haushaltsdefizit des französischen Staates bei 6% des Bruttoinlandproduktes. Die Staatsverschuldung stieg auf 110% und hat sich somit seit der Jahrtausendwende nahezu verdoppelt. Vergleicht man diese Werte mit denjenigen der Schweiz (25% Staatsverschuldung; mehr oder weniger ausgeglichener Haushalt), so mag man sich fragen, weshalb nicht nur in der Assemblée nationale, sondern auch in Bundesbern hitzige Budgetdebatten geführt werden.

 

Dominik Nussbaumer
«Im Hinblick auf die vorgesehene Steuerreform wird es noch wichtiger, einen allfälligen Bezug von Vorsorgegeldern sorgfältig und rechtzeitig zu planen.» Dominik Nussbaumer, Geschäftsleitung, Partner

Der Bundesrat rechnet ab 2025 mit strukturellen Defiziten

Aufgrund diverser Sonderfaktoren (Finanzierung 13. AHV-Rente, Erhöhung Verteidigungsbudget, Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem EU-Dossier, etc.) rechnet der Bundesrat ab 2025 mit stärker wachsenden Ausgaben als Einnahmen und in der Folge mit strukturellen Defiziten in der Höhe von 2 bis 3 Mrd. Schweizer Franken pro Jahr.

Entlastungspaket 27 zur Vernehmlassung vorgelegt

Um die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, wurde vom Bundesrat Ende Januar das Entlastungspaket 27 dem Parlament zur Vernehmlassung vorgelegt. Das Paket konzentriert sich aufs Sparen. Mehr als 90% des Entlastungsvolumens ist auf der Ausgabenseite vorgesehen. Es sind jedoch auch zusätzliche Einnahmen vorgesehen bzw. die Aufhebung von Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen.

Auf ein grosses öffentliches Interesse stiessen die vom Bundesrat im Entlastungspaket vorgeschlagenen Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorgegeldern (berufliche Vorsorge / Guthaben aus der Säule 3a). Zwar sollen diese «Kapitalbezüge» weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, jedoch zu höheren Steuersätzen als bisher.

Mit dieser geplanten Steuererhöhung sollen gemäss Botschaft nicht nur die Finanzen des Bundes verbessert, sondern auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Renten- und Kapitalbezug abgemildert werden. Betrachtet man sich die Pensionskasse des Bundes (Publica), so mögen jedoch noch weitere finanz- und gesellschaftspolitische Aspekte eine Rolle gespielt haben. Im 2023 bezogen 57% der Neurentner mindestens einen Teil ihres Altersguthabens, 20% entschieden sich für den vollen Kapitalbezug. Im Vergleich zum Jahr 2013 entspricht dies mehr oder weniger einer Verdoppelung (zumindest Teilbezug) bzw. einer Vervierfachung (vollständiger Bezug).

Nur direkte Bundessteuer betroffen 

Die geplanten höheren Steuersätze für Kapitalbezüge kommen zwar nur bei der direkten Bundessteuer (und nicht auch auf kantonaler Ebene) zum Tragen und «tiefe» Kapitalbezüge, wie im Bereich der dritten Säule häufig vorkommen, werden weiterhin nur moderat besteuert, doch ist angesichts der in den letzten Jahren stetig steigenden Anzahl und Höhe der Kapitalbezüge der Kreis der potentiell von der höheren Steuerbelastung Betroffenen gross und das breite öffentliche Interesse nachvollziehbar.

Welche im Reformpaket vorgeschlagenen Anpassungen erhitzen die Gemüter derart?

Gemäss der aktuell geltenden Regelung steigt der Satz der Kapitalbezugssteuer bei der direkten Bundessteuer beginnend bei 0.039% kontinuierlich an, ist dann aber ab Bezügen von 1 Mio. Schweizer Franken oder höher bei 2.3% gedeckelt (Maximalsteuersatz).

Neu sollen im Rahmen eines Staffeltarifs nicht nur die Steuersätze für Bezüge unter 1 Mio. Schweizer Franken auf gegen 4% erhöht werden, sondern insbesondere auch der Steuersatz bei darüber liegenden Bezügen weiter ansteigen (neuer Maximalsteuersatz: 11.5%).

Mit der geplanten Reform würde sich folglich die Kapitalbezugssteuer bei der direkten Bundessteuer für einen Bezug von Vorsorgegeldern in der Höhe von 1 Mio. Franken von ca. 23'000.- Franken (Steuersatz von 2.3%) auf 42'600.- Franken (Steuersatz von 4.26%) nahezu verdoppeln. Bei einem Bezug von 2 Mio. Franken stiege die Steuerlast von aktuell 46'000.- Franken (2.3%) um das Zweieinhalbfache auf 117'595.- Franken (5.88%). Hinzu kommt die Kapitalbezugssteuer des Wohnsitzkantons. Diese beträgt je nach Kanton für die Beispielbeträge zwischen 5 bis 16%.

Unterliegen aktuell Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern einer je nach Kanton attraktiven Steuerbelastung, würde diese mit der Umsetzung der geplanten Reformen spürbar ansteigen. Ob mit der vorgesehenen Steuererhöhung allerdings auch die Anzahl und Höhe der Kapitalbezüge deutlich geringer ausfallen würde, kann nicht verbindlich beantwortet werden. Die Zunahme der Kapitalbezüge in den letzten Jahren ging einher mit Kürzungen der Umwandlungsätze. Die Aussicht auf eine tiefere laufende Rente mag sicher auch ihren Teil dazu beigetragen haben, dass der Kapitalbezug für die eine oder andere Person als die attraktivere Variante wahrgenommen wurde.

Dominik Nussbaumer
«Neben der Generierung von Mehreinnahmen verfolgt die geplante Steuerreform auch politische Ziele, indem der Bezug von Vorsorgegeldern weniger attraktiv gemacht werden soll.» Dominik Nussbaumer, Geschäftsleitung, Partner

Was bleibt bei der Reform unverändert?

Mit der geplanten Reform unverändert bleibt, dass Einkäufe in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können und Vorsorgeguthaben bzw. die darauf erzielten Erträge in der Ansparphase (solange sie sich also im Gefäss der beruflichen Vorsorge oder der Säule 3a befinden) vermögens- und einkommenssteuerfrei sind. Das Ansparen von Vorsorgegeldern soll auch in Zukunft steuerlich attraktiv bleiben und dadurch gefördert werden.

Vorteile des Reformpakets für Ehegatten

Das Reformpaket enthält allerdings auch eine Änderung, die je nach Situation steuerliche Vorteile bringen kann. Die Kapitalbezüge von Ehegatten sollen künftig individuell betrachtet werden. Bei gleichzeitigen Bezügen werden diese somit nicht mehr addiert und die diesbezügliche Steuerprogression entfällt. Beziehen also beide Eheleute im gleichen Jahr je 1 Mio. Franken, so würde die gesamte steuerliche Belastung für den Kapitalbezug bei der Bundessteuer 85'200.- Franken (2 x 42'600.- Franken) betragen. Käme der Satz für einen Bezug von 2 Mio. Franken zur Anwendung, betrüge die Steuerlast 117'595.- Franken.

Wen betrifft die Vorlage am stärksten?

Aufgrund der progressiven Ausgestaltung der Steuersätze betrifft die geplante Reform vor allem jene Steuerpflichtigen stark, welche hohe Guthaben aus Vorsorgegeldern beziehen. Wer zudem in einem Kanton wohnt, wo die zusätzlich zur Bundessteuer erhobenen kantonalen Kapitalbezugssteuern bereits hoch sind, wird noch weniger Freude haben. Ein Umzug in einen «Tiefsteuer»-Kanton vor dem Bezugszeitpunkt kann die Steuerbelastung substanziell mindern und wird folglich noch attraktiver.

Pensionsplanung optimieren

Wie eingangs erwähnt, befindet sich das Entlastungspaket 27 erst in der Phase der Vernehmlassung. Die parlamentarische Beratung ist für Herbst 2025 vorgesehen. Somit ist nicht sicher, ob die aktuell geltenden steuerlichen Regelungen für den Bezug von Vorsorgegeldern überhaupt geändert werden. Die geplante Steuerreform bietet jedoch eine gute Gelegenheit, die eigene Pensionierungsplanung wieder einmal zu überprüfen und allenfalls auf mögliche Veränderungen im steuerlichen Bereich anzupassen. Ihre Ansprechpartner bei der Trafina Privatbank AG stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Dominik Nussbaumer, 01. April 2025